Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Gann Mess- u. Regeltechnik GmbH, Schillerstr. 63, DE-70839 Gerlingen (nachfolgend: "Gann")
für Leistungen gegenüber gewerblichen Kunden
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
1.1 Die nachstehenden Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Gann. Sie gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind (nachfolgend: „Kunde“).
1.2 Der Kunde ist Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, wenn er beim Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer kann jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft sein.
1.3 Die Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die Gann mit diesen gewerblichen Kunden schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von Gann nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, finden auf den Vertrag keine Anwendung. Selbst wenn Gann auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Bestellung
2.1 Ein Vertrag kommt durch eine Bestellung des Kunden (Antrag) und die Annahme dieser Bestellung durch Gann zustande.
2.2 Alle Angebote von Gann sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Das Vertragsangebot liegt erst in der Bestellung des Kunden. Die Annahme des Antrags des Kunden durch Gann erfolgt durch die Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Versand der Ware. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2.3 Angaben von Gann zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie von Gann überlassene Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Änderungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Preise und Zahlung
3.1 Alle in den Preislisten von Gann genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Euro-Preise (EUR) „ab Werk“, Incoterms 2010, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie etwaige anfallende Gebühren für Beschaffung und Beglaubigung von Sonder-Dokumenten sind in den Preisen nicht enthalten. Sie werden von Gann gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der jeweils letzten Fassung.
3.3 Preiserhöhungen durch Gann sind zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruhen, die für Gann nicht erkennbar nach Vertragsschluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderungen der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein. Dies gilt nicht für vereinbarte Lieferzeiten bis zu 4 Monaten im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr.
3.4 Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde schon durch Versäumung des Termins in Verzug. Bei Zahlung durch ein unwiderrufliches Akkreditiv bestimmt sich die Fälligkeit der Zahlung nach den vereinbarten Akkreditivbedingungen. Dies gilt auch für Lieferungen auf der Basis Kasse gegen Dokumente.
3.5 Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Bankgebühren und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
3.6 Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er Gann – unbeschadet aller weiteren Rechte von Gann – Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, soweit Gann nicht einen höheren Zinsschaden nachweist.
3.7 Maßgeblich für die Einhaltung von Zahlungsfristen ist, ob Gann innerhalb der genannten Frist über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Wird keine Leistungsbestimmung durch den Kunden getroffen, werden Zahlungen jeweils auf die älteste Schuld des Kunden verrechnet.
3.8 Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten werden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.9 Werden Gann nachträglich Tatsachen bekannt, durch die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage gestellt wird oder kommt dieser seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung nicht nach, ist Gann berechtigt, sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Gann ist in diesem Fall ferner berechtigt, ganz oder teilweise von noch laufenden Verträgen zurückzutreten; Lieferungen brauchen nicht mehr ausgeführt oder können von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig gemacht werden.
4. Lieferung
4.1 Sofern nichts anderweitiges schriftlich vereinbart ist, ist jeweils eine Lieferung „Ab Werk“, Incoterms 2010, vereinbart.
4.2 Lieferfristen richten sich nach den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Von Gann genannte Lieferzeiten und Liefertermine sind unverbindlich, sofern ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wird. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.3 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, behördliche Maßnahmen, Energieversorgungsschwierigkeiten etc.) sowie ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, hat Gann auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Die Leistungs- bzw. Lieferfristen verlängern sich in diesem Fall um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Sofern solche Ereignisse Gann die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Gann berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Verlangt der Kunde Änderungen der vertraglichen Leistung oder im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen, verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum, der zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der geänderten oder zusätzlichen Leistungen erforderlich ist.
4.5 Sollte dem Kunden wegen des Überschreitens einer verbindlich zugesagten Lieferfrist ein Schaden entstehen, ist die Höhe einer von Gann ggf. zu zahlenden Verzugsentschädigung auf höchstens 10 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen oder Leistungen begrenzt, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.6 Teillieferungen und -leistungen durch Gann sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind. Eine Teillieferung ist insbesondere zumutbar, wenn sie für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist. Entstehen durch eine nicht vom Kunden veranlasste Teillieferung zusätzliche Lieferkosten, gehen diese zu Lasten von Gann.
5. Gefahrübergang
5.1 Das Versandrisiko und die Kosten der Lieferung einschließlich etwaiger Zölle, Einfuhrsteuern, sonstiger Abgaben sowie die Kosten einer vom Kunden gewünschten Transportversicherung trägt der Kunde.
5.2 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Maßgeblich ist der Beginn des Verladevorgangs. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Gann noch andere Leistungen (z.B. Versand, Montage oder Lieferung durch eigene Fahrzeuge) übernommen hat. Gann ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, alle Lieferungen gegen Transportschäden auf Kosten des Kunden zu versichern.
5.3 Gann liefert die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden an die bei der Bestellung angegebene Kundenadresse. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch ein von Gann ausgesuchtes geeignetes Logistikunternehmen. Das Versandrisiko und die Kosten der Lieferung einschließlich etwaiger Zölle, Einfuhrsteuern, sonstiger Abgaben sowie die Kosten einer vom Kunden gewünschten Transportversicherung trägt auch in diesem Fall der Kunde.
5.4 Wird die Transportversicherung von Gann gedeckt, ohne dass ein Versicherungszertifikat ausgestellt wurde, erfolgt die Schadensregulierung durch Gann, sofern der Kunde die hierfür erforderlichen Unterlagen (Havarie-Zertifikat, Bescheinigung des bei Ablieferung durch das Transportunternehmen festgestellten Schadens) vorlegt. Wird ein Versicherungszertifikat ausgestellt und dem Kunden von Gann übersandt, hat dieser die Regulierung eines eventuellen Transportschadens mit der Versicherungsgesellschaft direkt vorzunehmen.
5.5 Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden liegt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand versandbereit ist und Gann dies dem Kunden angezeigt hat.
5.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Gann berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus diesem Vertrag sowie aus der Geschäftsbeziehung zwischen Gann und dem Kunden resultierenden Forderungen Eigentum von Gann. Dies gilt auch für den Fall der Erteilung eines Saldoanerkenntnisses; das vorbehaltene Eigentum gilt dann als Sicherung für die jeweilige Gann zustehende Saldoforderung.
6.2 Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung des Liefergegenstandes mit anderen beweglichen Sachen durch den Kunden wird schon jetzt vereinbart, dass Gann das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes von Gann zum Rechnungswert der anderen beteiligten Sachen zusteht. Erlischt das Eigentum von Gann durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde Gann schon jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes von Gann. Der Kunde verwahrt Miteigentum unentgeltlich.
6.3 Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er Gann unverzüglich hiervon zu benachrichtigen. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Pfandrecht an allen dem Kunden von Gann zur Verfügung gestellten Dokumenten, Unterlagen und Materialien steht dem Kunden, gleich aus welchen Gründen, nicht zu.
6.4 Sämtliche aus der Weiterveräußerung, dem Einbau oder eines sonstigen Rechtsgrundes bezüglich des Liefergegenstandes entstehenden Ansprüche tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber an Gann ab; bei Miteigentumsanteilen nach 6.2 gilt die Abtretung der Ansprüche in Höhe des Miteigentumsanteils. Wird der Liefergegenstand vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von Gann gelieferten Waren veräußert, gilt die Abtretung der Ansprüche aus der Weiterveräußerung nur in Höhe der zwischen Gann und dem Kunden vereinbarten Vergütung. Gann nimmt hiermit die Abtretung an.
6.5 Der Kunde darf keine Vereinbarungen treffen, die die Rechte von Gann ausschließen oder beschränken. Der Kunde ist zur Einziehung der Ansprüche aus der Weiterveräußerung solange ermächtigt, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gann nachkommt. Auf Verlangen von Gann ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an Gann zu unterrichten und Gann die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
6.6 Übersteigt der Wert der für Gann bestehenden Sicherheiten die offenen Forderung von Gann gegenüber dem Kunden insgesamt um mehr als 20 %, so ist Gann auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von Gann verpflichtet.
7. Gewährleistung
7.1 Gann leistet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften gewähr, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
7.2 Eine zusätzliche Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernimmt Gann nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7.3 Wünscht der Kunde besondere Verwendungszwecke oder Einsatzmöglichkeiten, hat er diese Gann bei der Bestellung schriftlich mit exakter Beschreibung vorzugeben. Für fehlerhafte Prospektangaben haftet Gann nicht, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesicherte Eigenschaften betreffen, es sei denn, Gann fällt selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
7.4 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde Gann einen Mangel nicht (i) im Falle offensichtlicher Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich nach Entgegennahme der Lieferung oder (ii) bei einem Mangel, der bei pflichtgemäßer unverzüglicher Untersuchung nicht erkennbar war, innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzeigt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Gann für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Auf Verlangen von Gann hat der Kunde einen beanstandeten Liefergegenstand frachtfrei an Gann zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge trägt Gann die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
7.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Gann zwischen der Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) wählen. Das Recht von Gann, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Ersetzte Teile werden Eigentum von Gann.
7.6 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Bedienung oder Wartung, fehlerhafte Angaben des Kunden bei Auftragserteilung, Nichtbeachtung von Herstellervorschriften, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von Gann zurückzuführen sind. Ausdrücklich von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile (z.B. Batterien, Kabel, Elektroden etc.), die durch mechanische oder chemische Einwirkungen beschädigt wurden.
7.7 Zur Vornahme aller nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde Gann nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Verhindert der Kunde schuldhaft die angebotene Ersatzleistung, obwohl diese zulässig ist, so verliert er seine weitergehenden Rechte. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Gann die ursprünglich vorhandene Seriennummer entfernt, den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht worden sind. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
7.8 Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche des Kunden beträgt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen dieses Abs. 7.8 ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Sollte Gann einen Mangel arglistig verschwiegen haben, so gelten für etwaige Schadensersatzansprüche die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch für die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln, wenn Gann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder der Schadensersatzanspruch auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.
7.9 Schadensersatz kann der Kunde nur nach Maßgabe von Ziff. 9 verlangen.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Rechtsmängel
8.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist Gann verpflichtet, die Lieferung lediglich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend zusammen „Schutzrechte“ genannt) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von Gann erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet Gann gegenüber dem Kunden nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.
8.2 Gann wird nach ihrer Wahl auf ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu.
8.3 Ganns Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 9.
8.4 Die vorstehend genannten Verpflichtungen von Gann bestehen nur, soweit der Kunde Gann über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt hat, eine Verletzung nicht anerkennt und Gann alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
8.5 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
8.6 Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von Gann nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Liefergegenstand vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von Gann gelieferten Produkten eingesetzt wurde.
8.7 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffer 7 entsprechend.
8.8 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 8 und in Ziffer 7 geregelte Ansprüche des Kunden gegen Gann sind ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1 Für Schäden haftet Gann, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur, (a) soweit Gann, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, (b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, (c) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, (d) bei Mängeln, die Gann arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit Gann garantiert hat (e) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für weitergehende Schadensersatzansprüche haftet Gann nicht.
9.2 Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (unter Ausschluss von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) haftet Gann jedoch nur begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
9.4 Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist in Höhe des Vertragswertes der betroffenen Leistung anzusetzen.
10. Unterlagen, Datenspeicherung
10.1 Von Gann gelieferte Musterstücke, Konstruktionsunterlagen oder sonstige Unterlagen bleiben im Eigentum von Gann. Alle Rechte (Urheberrechte etc.) an diesen Unterlagen verbleiben bei Gann. Sie dürfen ohne Genehmigung von Gann Dritten weder zugänglich noch zum Gegenstand von Veröffentlichungen gemacht werden und sind Gann im Falle der Nichtbeauftragung auf Verlangen zurückzusenden. Der Empfänger derartiger Unterlagen haftet für die rechtmäßige Nutzung der überlassenen Unterlagen.
10.2 Gann erhebt und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten der Kunden, die zur Bearbeitung und Durchführung der Bestellung erforderlich sind und speichert diese auf Datenträgern. Diese Datenspeicherung erfolgt ausschließlich für eigene Zwecke. Gann behält sich das Recht vor, die Daten an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich und im Rahmen des geltenden Rechts zulässig ist.
10.3 Gann ist berechtigt, Auskünfte bei Kreditinstituten, Auskunfteien oder sonstigen Kreditinformationssystemen über den Kunden einzuholen.
11. Entsorgungsverantwortung
11.1 Der gewerbliche Importeur der von Gann gelieferten Waren übernimmt mit der Einfuhr die Entsorgungsverantwortung entsprechend den in seinem Land geltenden Bestimmungen. Er hat gewerbliche Dritte, an welche er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, die Ware nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall einer erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.
11.2 Unterlässt es der gewerbliche Importeur, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist er verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung zurückzunehmen und auf seine Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
12.1 Für alle Auseinandersetzungen aus Verträgen, für die diese Bedingungen gelten, und für alle Auseinandersetzungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Gann und dem Kunden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
12.2 Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Gann und dem Kunden ist der Geschäftssitz von Gann, Gerlingen, Deutschland.
12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist Stuttgart, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der gewöhnliche Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Das Recht von Gann, den Kunden am allgemeinen Gerichtsstand seines Geschäftssitzes zu verklagen bleibt unberührt.
12.4 Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis soweit wie möglich entsprechen. Soweit vorhanden, treten anstelle der unwirksamen Klausel die gesetzlichen Vorschriften. Nur soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag im Ganzen unwirksam.
Stand: Dezember 2018
GANN Mess- u. Regeltechnik GmbH – Gerlingen
für Fernabsatzgeschäfte mit Verbrauchern
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
1.1 Die nachstehenden Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten für alle im Wege des Fernabsatzes (Versand) zwischen Verbrauchern (Ziff. 1.2) und Gann geschlossenen Verträge über die Lieferung von Produkten aus dem Sortiment von Gann. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von Gann nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, finden auf den Vertrag keine Anwendung.
1.2 Der Kunde ist Verbraucher, sofern der Zweck der bestellten Lieferung und Leistung nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Der Kunde ist Unternehmer, sofern er beim Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Unternehmer kann jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft sein. Dient die Bestellung beiden Zwecken, so ist für die Einordnung entscheidend, welcher Zweck überwiegt.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch eine Bestellung des Kunden (Antrag des Kunden) und die Annahme dieser Bestellung durch Gann zustande.
2.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.3 Die Bestellung des Kunden kann durch Übersendung der Bestelldaten per Post oder Telefax, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
2.4 Die Bestellung des Kunden stellt ein Vertragsangebot (Antrag) dar. Die Annahme des Antrags des Kunden durch Gann erfolgt erst durch die Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Versendung der Ware. Eine gesonderte Bestätigung über den Eingang des Antrags bei Gann erhält der Kunde bei Bestellung per Telefax oder E-Mail nicht.
2.5 Der Vertragstext wird gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsdaten mit Zusendung der bestellten Ware.
2.6 Der Vertrag kommt zustande mit:
Gann Mess- u. Regeltechnik GmbH
Schillerstr. 63
DE-70839 Gerlingen
Telefon: 07156-4907-0
Telefax: 07156-4907-40
E-Mail: [email protected]
Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 206117
3. Preise, Versandkosten, Lieferung
3.1 Alle von Gann genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Euro-Preise (EUR) einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, zuzüglich Versandkosten.
3.2 Die Höhe der Versandkosten hängt von der gewünschten Versandart, den Maßen und dem Gewicht des Liefergegenstandes ab. Die konkreten Versandkosten werden dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs mitgeteilt. Bei Zahlungen per Nachnahme erhebt der Logistikdienstleister bei Zustellung der Ware einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 6,50 EUR. Dieser ist vom Kunden unmittelbar bei Zustellung der Ware an den Mitarbeiter des Logistikdienstleisters zu zahlen.
3.3 Ein Versand ins Ausland erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen Gann und dem Kunden. Die Kosten für den Versand ins Ausland hängen von der gewünschten Versandart, dem Zielland sowie Maßen und Gewicht des Liefergegenstandes ab. Sie sind daher vom Kunden gesondert zu erfragen. Eventuell anfallende Zölle oder Einfuhrsteuern werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Kunden. Die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Einfuhrlandes obliegt dem Kunden.
3.4 Ist zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden ein von ihm ausgewähltes Produkt nicht verfügbar, so teilt Gann dies dem Kunden unverzüglich mit. Eine Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Ist ein Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht Gann von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Dies teilt Gann dem Kunden ebenfalls sobald wie möglich mit. Schon erfolgte Zahlungen für das Produkt werden zurückerstattet.
3.5 Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt spätestens 18 Werktage nach Vertragsschluss. Ist eine Lieferung innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich, teilt Gann dies dem Kunden unverzüglich mit.
3.6 Der Versand erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch ein geeignetes Logistikunternehmen an die vom Kunden angegebene Person und Lieferadresse. Das Versandrisiko trägt Gann, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von Ziff. 1.2 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ist.
3.7 Die Auslieferung gilt gegenüber dem Kunden auch dann als bewirkt, wenn diese an die von ihm benannte Person oder eine mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen erfolgt. Soweit Produkte nicht verfügbar sind, sind Teillieferungen zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden in diesem Fall nicht. Diese gehen zu Lasten von Gann.
3.8 Im Falle eines erfolglosen ersten Zustellversuchs trägt der Kunde etwaige Kosten einer Zweitzustellung.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Der Kunde kann die Ware per Vorkasse oder Kreditkarte bezahlen. Eine Bezahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache mit Gann möglich.
4.2 Zahlungen per Vorkasse und auf Rechnung sind unter Angabe der Auftrags-/Rechnungsnummer auf folgendes Konto von Gann vorzunehmen: Deutsche Bank AG, IBAN: DE20 6007 0070 0126 7319 00, BIC: DEUTDESSXXX.
4.3 Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde schon durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er Gann Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
4.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder nicht bestritten werden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
Die an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Gann.
6. Gewährleistung, Garantie
6.1 Gann haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von Gann gelieferte Sachen 12 Monate.
6.2 Eine zusätzliche Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernimmt Gann nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.3 Wünscht der Kunde besondere Verwendungszwecke oder Einsatzmöglichkeiten, hat er diese Gann bei der Bestellung schriftlich mit exakter Beschreibung vorzugeben. Als zugesichert gelten solche Eigenschaften nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.4 Gann hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.
7. Haftung
7.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Gann, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
7.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Gann nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Die Einschränkungen nach Ziff. 7.1 und 7.2 gelten auch zugunsten der gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Gann, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8. Hinweise zur Datenverarbeitung
8.1 Gann erhebt und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten der Kunden, die zur Bearbeitung und Durchführung der Bestellung erforderlich sind (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Lieferanschrift).
8.2 Dem Kunden ist bekannt, dass die Daten nach Ziff. 8.1 auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für die Abwicklung der Bestellung und Abrechnung ausdrücklich zu. Die personenbezogenen Daten werden – teilweise – an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist, so z.B. die Lieferanschrift an den eingeschalteten Logistikdienstleister zur Auslieferung der Waren. Gann behält sich vor, im Rahmen der Durchführung des Auftrags zum Zweck der Bonitätsprüfung und -überwachung Daten an externe Dienstleister (z.B. SCHUFA) weiterzugeben.
8.3 Soweit Gann persönliche Daten des Kunden erheben und speichern muss, sichert Gann deren vertrauliche Behandlung zu. Ohne die Einwilligung des Kunden wird Gann Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen oder an Dritte weitergeben.
8.4 Der Kunde kann jederzeit kostenfreie Einsicht oder schriftliche Auskunft über seine bei Gann gespeicherten Daten erhalten und selbst entscheiden, welche Daten gegebenenfalls gelöscht werden sollen.
9. Widerrufsrecht
9.1 Für Verbraucher gilt folgendes Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gann Mess- u. Regeltechnik GmbH, Schillerstr. 63, DE-70839 Gerlingen, Telefax: 07156-4907-40, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
9.2 Besondere Hinweise – Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht gem. § 312g Abs. 2 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind oder die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Ein Widerrufsrecht besteht daher z.B. nicht bei kundenindividuell gefertigten Produkten.
Ein Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei der Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
9.3 Wenn Sie den Vertrag nach Maßgabe der vorstehenden Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, können Sie das nachfolgende Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.
An
Gann Mess- u. Regeltechnik GmbH
Schillerstr. 63
DE-70839 Gerlingen
Telefax: 07156-4907-40
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Auf Verträge zwischen Gann und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Gann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der gewöhnliche Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder der Kunde nach dem Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt.
Stand: Dezember 2015
GANN Mess- u. Regeltechnik GmbH – Gerlingen